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AEO-Zertifikat

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter mit AEO-Zertifikat

Ein "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" mit AEO-Zertifikat oder "Authorized Economic Operator" wie der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte auf Englisch heißt, hat die Möglichkeit, zollrechtliche Verfahren in vereinfachten Verfahren durchzuführen. Die ansonsten für jedes zollrechtliche Verfahren anfallenden, umfangreichen Überprüfungen entfallen. Für "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung" werden Bewilligungen vereinfacht erteilt. Das AEO-Zertifikat ist in der gesamten Europäischen Union gültig und vereinfacht den zollrechtlichen Ablauf in allen EU-Staaten. Das Zertifikat wird vom zuständigen Hauptzollamt (HZA) und dort vom Sachgebiet B erstellt, das für die Erhebung von Zöllen und Verbrauchssteuern zuständig ist.

Voraussetzungen für die Erteilung eines AEO-Zertifikats

Unternehmen, die sich für die Erteilung des AEO-Zertifikats bewerben, müssen umfangreiche Nachweise über ihre Zuverlässigkeit in zollrechtlichen wie in buchhalterischen Belangen erbringen. So wird geprüft, ob die Einhaltung von Zollvorschriften in der Vergangenheit angemessen war. Weitere Voraussetzung ist eine Buchführung, die eine geeignete Kontrolle hinsichtlich der Beförderungs- und Geschäftsunterlagen ermöglicht. Auch die Bonität des Unternehmens wird vom zuständigen HZA geprüft. Für die Erteilung der AEO-Zertifikate S und F werden zusätzlich die Einhaltung der Sicherheitsstandards geprüft. In den "Leitlinien für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" können interessierte Unternehmen, aber auch die Kunden von zertifizierten Unternehmen die Bewilligungsvoraussetzungen zur Erteilung eines AEO-Zertifikats überprüfen.

Vorteile für Inhaber von Firmen mit AEO-Zertifikat

Für Zertifikatinhaber liegen die Vorteile der AEO-Zertifizierung vor allem in der standardisierten und beschleunigten Abwicklung von Zollverfahren. Das Zertifikat ermöglicht es, bei den einzelnen zollrechtlichen Verfahren auf diverse Nachweise und Überprüfungen zu verzichten. Der standardisierte Ablauf beschleunigt und vereinfacht die Verfahren, sorgt für schlanke Strukturen innerhalb der Firma und damit für Kosteneinsparungen. 
Nicht zu unterschätzen ist der Werbeeffekt, bei Kunden, die Erfahrung mit der Abwicklung zollrechtlicher Verfahren haben. Diese Unternehmen können einschätzen, welche Voraussetzungen eine Firma zu erfüllen hat, um ein AEO-Zertifikat zu erhalten. Sie wissen die Seriosität dieser Unternehmen und die Möglichkeit zur beschleunigten Abwicklung von Zollverfahren von zertifizierten Unternehmen zu schätzen. Internationale Kunden werden ein AEU-zertifiziertes Unternehmen immer einem Anbieter ohne Zertifikat vorziehen.

Vorteile für Kunden von Unternehmen mit AEO-Zertifikat

Kunden AEO-zertifizierter Unternehmen können durch die Beschleunigung zollrechtlicher Verfahren mit einer schnelleren Auftragsabwicklung rechnen. Neben der zeitsparenderen Abwicklung besteht für die Kunden auch die Sicherheit, dass bei zertifizierten Unternehmen auch das Know-how für die korrekte Durchführung der Zollverfahren vorliegen. Durch die umfangreiche Überprüfung der Firmen mit AEO-Zertifikat durch das HZA ist die Seriosität und Bonität der zertifizierten Unternehmen auch für Kunden leicht überprüfbar. Die Tatsache, dass Zertifizierungen nur erteilt werden, wenn "Zollvorschriften in der Vergangenheit" zuverlässig eingehalten wurden, gibt Kunden die Sicherheit, dass das zertifizierte Unternehmen mit zollrechtlichen Verfahren bereits ausreichend Erfahrungen gesammelt hat. Die Gefahr einer Verzögerung von Lieferungen wegen zollrechtlicher Probleme ist somit bei der Abwicklung durch AEO-zertifizierte Unternehmen deutlich minimiert.

Welche AEO-Zertifikate gibt es?

Neben dem AEO-C Zertifikat, das sich auf das Gebiet zollrechtlicher Vereinfachungen bezieht, gibt es auch noch das AEO-S Zertifikat, das sicherheitsrelevante Voraussetzungen der Unternehmen überprüft. Das AEO-F Zertifikat kombiniert die beiden Zertifikate C und S. Die Bleher Folientechnik GmbH hat das AEO-C Zertifikat erteilt bekommen. Wir weisen damit unsere Erfahrung in der Abwicklung aller relevanten, zollrechtlichen Verfahren im Bereich der Europäischen Union nach. Da die Prüfungshäufigkeit bei Inhabern von Zertifikaten geringer ist als bei Firmen ohne Zertifikat, ergibt sich ein deutlicher Kostenvorteil bei der Abwicklung mit zertifizierten Unternehmen. Unsere Zollabteilung kann mit schlankeren Strukturen arbeiten, was uns und unseren Kunden Kosten spart.

AEO-Zertifizierung bei Geschäften außerhalb der EU

Die EU ist bemüht, das AEO-Zertifikat auch in Verträgen mit Drittstaaten anerkennen zu lassen. So können auch bei Geschäften mit Staaten außerhalb der Europäischen Union Vereinfachungen erwirkt und auf diese Weise die Lieferketten abgesichert werden. Bei der Bleher Folientechnik GmbH verfügen wir über Erfahrungen in Zollverfahren innerhalb und außerhalb der EU. Mit Erteilung des AEO-Zertifikats haben wir einen wichtigen Schritt auf den internationalen Markt vollzogen und uns als zuverlässiger, vertrauenswürdiger Partner für Kunden in aller Welt etabliert.

FAQ

Was bedeutet AEO-Zertifikat?

Welche Vorteile hat ein AEO-Zertifikat für ein Unternehmen?

Wo wird das AEO-Zertifikat beantragt?

Wie wird das AEO-Zertifikat beantragt?

Welche Voraussetzungen müssen Firmen für die Erteilung des AEO-Zertifikatserfüllen?

Auf welche Weise wird das Sicherheitsbewusstsein der beteiligten Firmenmitarbeiter gestärkt?

Auf welche Weise müssen Schulungen im Rahmen des AEO-Zertifikatsdokumentiert werden?

Müssen alle Fragen im Fragebogen zur Selbstbewertung für die AEO-Zertifizierung beantwortet werden?

Ist das AEO-Zertifikat auch außerhalb der EU gültig?

Was können wir für Sie tun?

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